Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ÜbZustV · GVBl.II/05, [Nr. 25] S.454

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr (Überwachungszuständigkeitsverordnung - ÜbZustV)

2 Normen · Ausgangsfassung vom 29.07.2005 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 45])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    16.03.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.03.2023

    Anlage neu gefasst

    GVBl. II 2023, Nr. 18

  3. Historischer Änderungsnachweis

    11.11.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.11.2019

    Anlage neu gefasst

    GVBl. II 2019, Nr. 94

  4. Historischer Änderungsnachweis

    24.08.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.08.2012, Artikel 2

    § 1 geändert

    GVBl. II 2012, Nr. 77, S. 3

  5. Historischer Änderungsnachweis

    05.01.2011 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.01.2011

    Anlage geändert

    GVBl. II 2011, Nr. 04

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).