Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ÜbZustV · GVBl.II/05, [Nr. 25] S.454
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr (Überwachungszuständigkeitsverordnung - ÜbZustV)
2 Normen · Ausgangsfassung vom 29.07.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
23.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 45])
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Historischer Änderungsnachweis
16.03.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.03.2023
Anlage neu gefasst
GVBl. II 2023, Nr. 18
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Historischer Änderungsnachweis
11.11.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.11.2019
Anlage neu gefasst
GVBl. II 2019, Nr. 94
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Historischer Änderungsnachweis
24.08.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.08.2012, Artikel 2
§ 1 geändert
GVBl. II 2012, Nr. 77, S. 3
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Historischer Änderungsnachweis
05.01.2011 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.01.2011
Anlage geändert
GVBl. II 2011, Nr. 04
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).