Gesetze / Überschuldungsstatistikgesetz
ÜSchuldStatG§ 1 Art und Zweck
Stand: 10.06.2019
Zur Darstellung und Bewertung der Situation überschuldeter privater Personen wird eine Bundesstatistik durchgeführt.
Gesetze / Überschuldungsstatistikgesetz
ÜSchuldStatGStand: 10.06.2019
Zur Darstellung und Bewertung der Situation überschuldeter privater Personen wird eine Bundesstatistik durchgeführt.