Gesetze / ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
ÖLGKontrollStZulV§ 6 Risikoanalyse
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LGKontrollStZulV/6#abs-1 (1) Die Kontrollstelle hat dem Antrag eine Verfahrensanweisung zur Durchführung einer jährlichen Risikoanalyse nach Artikel 27 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 für die Betriebe der Unternehmer beizufügen, mit denen die Kontrollstelle einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat. Die Risikoanalyse hat die Tätigkeiten beauftragter Dritter, die nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nicht selbst dem Kontrollsystem unterliegen, einzuschließen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LGKontrollStZulV/6#abs-2 (2) In der Verfahrensanweisung ist vorzusehen, dass bei der Risikoanalyse insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LGKontrollStZulV/6#abs-3 (3) Die Verfahrensanweisung hat zu enthalten, dass
Im Falle des Satzes 1 Nummer 3 sind je 100 Unternehmen, mit denen die Kontrollstelle einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat, mindestens 10 unternehmensübergreifende Warenflusskontrollen für mindestens jeweils ein Erzeugnis einzuleiten, die durch die Kontrollstelle abzuschließen sind, mit der der Lieferant oder Abnehmer des Erzeugnisses einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat.