Gesetze / Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung

ÖLG-DV

§ 9 Musterkontrollvertrag, Musterzertifikat

Stand: 03.08.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LG-DV/9#abs-1 (1) Dem Antrag ist ein Muster für den Kontrollvertrag (Musterkontrollvertrag) beizufügen, den die Kontrollstelle mit den Unternehmern abzuschließen beabsichtigt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%96LG-DV/9#abs-2 (2) Dem Antrag ist ein Muster des Zertifikats nach Anhang VI der Verordnung (EU) 2018/848 beizufügen, in dessen Teil II mindestens die Angabe des Datums der Kontrolle, auf deren Grundlage das Zertifikat nach Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 erteilt wurde, vorgesehen ist.

§ 8 § 10