Gesetze / Öko-Landbaugesetz ÖLG § 16 Ausschluss des Abweichungsrechts Stand: 10.06.2019 Bund Abweichungen von den in § 4 Abs. 5 Satz 2 und 3 und § 9 Abs. 1 Satz 2 enthaltenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens durch Landesrecht sind ausgeschlossen.