Gesetze / Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprOÄndV 5§ 2
Stand: 10.06.2019
Studierende der Medizin, die sich bis zum 20. Januar 1989 zur Ärztlichen Vorprüfung melden, legen diese Prüfung nach den bisher geltenden Vorschriften ab, sofern sie die Prüfung bis zum 1. Mai 1990 bestehen.
Änderungsverlauf
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28.05.1987 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1987 (BGBl. I 1349)
BGBl. 1987 I S. 1349
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.