Rechtsprechung / Analysen

Zitiernetz: Kopftuch Ludin

BVerfG, 24.09.2003 · 2 BvR 1436/02

231 Entscheidungen zitieren Kopftuch Ludin, sie selbst zitiert 0. Das Bild zeigt die stärksten davon in beide Richtungen und die Zitate zwischen ihnen; die Listen darunter führen jede gezeichnete Entscheidung mit auf.

Zitiernetz von Kopftuch Ludin: 4 zitierende und 0 zitierte Entscheidungen, gezeichnet als Ring um die Entscheidung; die Verbindungen untereinander als dünne Linien. Kopftuch Ludin zitieren sie (4) 2010er VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 – 6 K 4171/12 VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4229/13 VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4324/13 VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4455/13
Der Bogen läuft chronologisch von links nach rechts; beschriftet ist jeweils das Jahrzehnt. Punktgröße: wie oft die Entscheidung im ganzen Bestand zitiert wird. Durchgezogen: zitiert Kopftuch Ludin. Gestrichelt: wird von Kopftuch Ludin zitiert. Dünne Linien: Zitate zwischen den gezeichneten Entscheidungen.

Nach Gericht

Gezeigt sind die 12 häufigsten von 55 Gerichten.

Nach Jahrzehnt

Gefiltert: 4 von 231 verbundenen Entscheidungen, Gericht VG Gelsenkirchen, 2010er. Filter aufheben

Zitieren Kopftuch Ludin

  1. VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 – 6 K 4171/12 Beschluss

    Zitiert von 23 Entscheidungen im Bestand

  2. VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4229/13 Beschluss

    Zitiert von 20 Entscheidungen im Bestand

  3. VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4324/13 Beschluss

    Zitiert von 15 Entscheidungen im Bestand

  4. VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 – 6z K 4455/13 Beschluss

    Zitiert von 19 Entscheidungen im Bestand

Alle 231 zitierenden Entscheidungen · Wirkungsgeschichte

Grundlage sind die 231 im Bestand adressierbaren Verbindungen dieser Entscheidung aus der Tabelle der Entscheidungszitate. Der Bestand beginnt im Wesentlichen mit dem Jahr 2000 — das Netz zeigt also die fortlebende Zitierung, nicht die gesamte Rezeption. Gezeichnet werden höchstens 20 Entscheidungen je Richtung, ausgewählt nach ihrer Zitierhäufigkeit im ganzen Bestand; die Filter oben führen zu den übrigen.

Zur Entscheidung im Volltext: BVerfG, 24.09.2003 – 2 BvR 1436/02