Rechtsprechung / Art 71 VO (EU) Nr. 806/2014

Entscheidungen zu Art 71 VO (EU) Nr. 806/2014

9 Entscheidungen · Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge

  1. EuG, 10.06.2025 – T-480/19 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Landesbank Baden-Württemberg trägt ihre eigenen Kosten und die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss entstanden Kosten. 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

  2. EuG, 30.04.2025 – T-400/18 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Landesbank Baden-Württemberg trägt ihre eigenen Kosten und die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss entstandenen Kosten. 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

  3. EuG, 20.03.2024 – T-391/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…

  4. EuG, 20.03.2024 – T-394/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…

  5. EuG, 20.03.2024 – T-395/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…

  6. EuG, 20.03.2024 – T-404/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…

  7. EuG, 20.03.2024 – T-392/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…

  8. EuG, 20.03.2024 – T-390/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…

  9. EuG, 20.12.2023 – T-389/21 Urteil

    Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…