Rechtsprechung / Art 71 VO (EU) Nr. 806/2014
Entscheidungen zu Art 71 VO (EU) Nr. 806/2014
9 Entscheidungen · Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge
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EuG, 10.06.2025 – T-480/19
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Landesbank Baden-Württemberg trägt ihre eigenen Kosten und die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss entstanden Kosten. 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 30.04.2025 – T-400/18
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Landesbank Baden-Württemberg trägt ihre eigenen Kosten und die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss entstandenen Kosten. 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 20.03.2024 – T-391/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…
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EuG, 20.03.2024 – T-394/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…
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EuG, 20.03.2024 – T-395/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…
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EuG, 20.03.2024 – T-404/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…
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EuG, 20.03.2024 – T-392/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…
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EuG, 20.03.2024 – T-390/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…
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EuG, 20.12.2023 – T-389/21
Urteil
Leitsatz 1. Der Beschluss SRB/ES/2021/22 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 14. April 2021 über die Berechnung der für 2021 im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds wird für nichtig erklärt,…