Rechtsprechung / Art 82 VO (EU) 2018/625

Entscheidungen zu Art 82 VO (EU) 2018/625

9 Entscheidungen · Inkrafttreten und Anwendung

  1. EuG, 02.07.2025 – T-1104/23 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. August 2023 (Sache R 887/2016-5) wird aufgehoben, soweit die angegriffene Marke für „verkleinerte M…

  2. EuG, 02.07.2025 – T-1103/23 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 29. August 2023 (verbundene Sachen R 334/2017-5 und R 343/2017-5) wird aufgehoben. 2. Das EUIPO und Her…

  3. EuG, 22.06.2022 – T-329/21 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Puma SE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der V. Fraas GmbH im Rahmen des vorliegenden Verfahrens entst…

  4. EuG, 06.04.2022 – T-118/21 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Cilem Records International UG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des EUIPO. 3. Die KVZ Music Ltd trägt ihre eigenen Kosten. Tomljenović Schalin Nõmm

  5. EuG, 16.03.2022 – T-281/21 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 10. Februar 2021 (Sache R 2474/2017-2) wird aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Das …

  6. EuG, 09.02.2022 – T-520/19 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Heitec AG trägt die Kosten. Costeira Kancheva Perišin

  7. EuG, 24.03.2021 – T-588/19 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Novomatic AG trägt die Kosten des Verfahrens. Collins Kreuschitz Steinfatt

  8. EuG, 12.02.2021 – T-19/20 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die sprd.net AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). 3. Die Shirtlabor GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

  9. EuG, 19.12.2019 – T-383/18 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Sta*Ware EDV Beratung GmbH trägt die Kosten. Schalin Berke Costeira