Rechtsprechung / Art 22 RL 2013/36/EU

Entscheidungen zu Art 22 RL 2013/36/EU

9 Entscheidungen · Anzeige und Beurteilung eines geplanten Erwerbs

  1. EuG, 11.05.2022 – T-913/16 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Finanziaria d’investimento Fininvest SpA (Fininvest) und Herr Silvio Berlusconi tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Europäischen Zentralbank (EZB) entstanden sind. 3…

  2. EuGH, 16.05.2024 – C-512/22 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alldem schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: – Den Rechtsmitteln wird stattgegeben und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Mai 2022, Fininvest und Berlusconi/EZB (T‑913/16, EU…

  3. EuG, 07.12.2022 – T-330/19 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. PNB Banka AS trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB). 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. Gervasoni Madise Nihoul Frendo Martín …

  4. EuG, 10.07.2024 – T-323/22 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. PH, PI, PJ und die Socrates Capital Ltd tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB). 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. da Silva P…

  5. EuGH, 27.06.2018 – C-219/17 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Vorlagefragen des Consiglio di Stato (Staatsrat, Italien) wie folgt zu beantworten: Art. 263 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Buchst. c und Art. 15 der Verordnung (EU…

  6. EuGH, 19.12.2018 – C-219/17 Urteil
  7. EuG, 19.11.2025 – T-366/23 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. YH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB). da Silva Passos Półtorak Reine Pynnä Cassagnabère

  8. EuG, 25.09.2025 – T-568/24 Beschluss
  9. EuGH, 11.04.2024 – C-579/22 Schlussanträge der Generalanwältin

    Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: – Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. – Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.