Rechtsprechung / Art 18 RL 2013/36/EU

Entscheidungen zu Art 18 RL 2013/36/EU

10 Entscheidungen · Entzug der Zulassung

  1. EuG, 06.10.2021 – T-351/18 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T‑351/18 und T‑584/18 werden zu gemeinsamem Urteil verbunden. 2. Die Rechtssache T‑351/18 ist in der Hauptsache erledigt. 3. Die Klage in der Rechtssache T‑584/18 wird abgewiesen. 4. In der Rechtssach…

  2. EuG, 22.06.2022 – T-797/19 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Anglo Austrian AAB AG und die Belegging-Maatschappij „Far-East“ BV tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB) einschließlich derjenigen, die im Ve…

  3. EuG, 25.09.2025 – T-938/25 Beschluss
  4. EuGH, 25.05.2023 – C-750/21 Schlussanträge der Generalanwältin

    Leitsatz A. Rechtssache C‑750/21 P In der Rechtssache C‑750/21 P schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Pilatus Bank plc trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. B…

  5. EuG, 04.06.2025 – T-551/23 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Baltic International Bank SE trägt die Kosten. Porchia Jaeger Nihoul

  6. EuGH, 12.09.2024 – C-579/22 Urteil
  7. EuGH, 11.04.2024 – C-579/22 Schlussanträge der Generalanwältin

    Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: – Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. – Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.

  8. EuG, 02.02.2022 – T-27/19 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Pilatus Bank plc und die Pilatus Holding Ltd. tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB). 3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.…

  9. EuGH, 14.01.2021 – C-551/19 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die Rechtsmittel als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet zurückzuweisen, die ABLV Bank AS zur Tragung der Kosten in der Rechtssache C‑551/19 …

  10. EuG, 06.05.2019 – T-281/18 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die ABLV Bank AS trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB).