Rechtsprechung / § 93 BPersVG

Entscheidungen zu § 93 BPersVG

2 Entscheidungen

  1. BVerwG, 26.11.2008 – 6 P 7.08 Beschluss

    Leitsatz 1. Gewerkschaften sind nicht befugt, die Wahl eines Personalrats im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes anzufechten. 2. Arbeitnehmer mit Dienstort am Sitz der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes sind auch …

  2. BVerwG, 16.04.2008 – 6 P 8.07 Beschluss

    Leitsatz Der Erlass der Dienstvorschrift zur Abgabe von Schuldenerklärungen durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes unterliegt der Mitwirkung des Personalrats der Zentrale nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.