Entscheidungen zu § 52 BbgBO
0 Entscheidungen · Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Zu § 52 BbgBO ist im Bestand keine Entscheidung verzeichnet.
Entscheidungen erscheinen hier, sobald eine Entscheidung im Bestand diese Norm zitiert.
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