Entscheidungen zu § 5 ZollVG
10 Entscheidungen · Sondervorschriften für Postsendungen
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BFH, 20.02.2018 – VII R 21/16
Urteil
Leitsatz 1. Zur Zahlung der Kosten für die Lagerung nicht abgeholter Postsendungen ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird. Als Kostenschuldner kommen demnach das Unternehmen,…
- FG Hessen, 24.06.2025 – 7 K 165/22 Urteil
- FG Hamburg, 09.06.2016 – 4 K 23/14 Urteil
- FG Münster, 14.01.2014 – 15 K 2663/10 U Urteil
- FG Münster, 15.03.2005 – 15 K 2194/00 U Urteil
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BFH, 26.09.2012 – VII R 65/11
Urteil
Leitsatz 1. Schuldner der Gebühren, die für die vorübergehende Verwahrung von Postsendungen entstanden sind, die vom Postdienstleistenden beim Zollamt gestellt, vom angegebenen Empfänger jedoch nicht angenommen und nicht zu einem…
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BFH, 21.03.2007 – V R 32/05
Urteil
Leitsatz Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993 ist auch derjenige, dessen Umsätze zwar gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1993 steuerbar, aber gemäß § 5 UStG 1993 steuerfrei sind.
- FG Hessen, 27.08.2024 – 7 K 1459/21 Urteil
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BFH, 29.01.2015 – V R 5/14
Urteil
Leitsatz 1. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S. des § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzst…
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BFH, 22.02.2011 – VII B 210/10
Beschluss
Leitsatz NV: Es bestehen ernstliche Zweifel, ob der Beförderer aus Drittländern stammender gestellungspflichtiger Postsendungen, der diese ohne Zollanmeldung gestellt, als Schuldner entstandener Kosten für die anschließende zolla…