Entscheidungen zu § 10 ZVALG
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BSG, 20.12.2012 – B 10 LW 1/12 R
Urteil
Leitsatz Der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach dem ZVALG wird erst mit Ablauf des 30. Juni eines laufenden Jahres fällig.
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Leitsatz Der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach dem ZVALG wird erst mit Ablauf des 30. Juni eines laufenden Jahres fällig.