Entscheidungen zu § 720 ZPO
6 Entscheidungen · Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung
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BGH, 05.07.2005 – VII ZB 14/05
Beschluß
Leitsatz ZPO § 720a, 750 Abs. 3 Für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a, 750 Abs. 3 ZPO bedarf es der Zustel- lung der Vollstreckungsklausel nur in den Fällen des § 750 Abs. 2 ZPO.
- OLG Hamm, 10.06.1987 – 20 W 79/86 Beschluss
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BGH, 20.08.2025 – VII ZB 4/25
Beschluss
Leitsatz 1. Ein Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB wird gemäß § 887 ZPO vollstreckt. 2. Auch bei der Vollstreckung eines Titels über einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § …
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BGH, 29.01.2009 – III ZR 115/08
Beschluss
Leitsatz ZPO § 815 Abs. 3 Die Bestimmung des § 815 Abs. 3 ZPO ist auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher entsprechend anwendbar.
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BGH, 27.10.1999 – XII ZR 239/97
Urteil
Leitsatz a) Eine einstweilige Anordnung zur Unterhaltsregelung wird durch ein Unterhaltsurteil erst außer Kraft gesetzt, wenn dieses rechtskräftig wird.
- BayObLG, 11.12.2023 – 101 VA 209/23 Beschluss