Entscheidungen zu § 18 WpPG
2 Entscheidungen · Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes
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VGH Hessen, 02.07.2026 – 6 B 953/25
Beschluss
Leitsatz 1. Art. 143 Abs. 4 MiCAR führt dazu, dass Emittenten vermögenswertereferenzierter Token mit ihrer Tätigkeit fortfahren dürfen und zwar in der Art und Weise, wie sie es zuvor nach nationalem Recht durften. Die Privilegier…
- VG Frankfurt am Main, 30.04.2020 – 7 L 759/20.F Beschluss