Entscheidungen zu § 30 WiPrO
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BGH, 19.09.2013 – IX AR (VZ) 1/12
Beschluss
Leitsatz Eine juristische Person wird durch die Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen nicht in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Berufsfreiheit verletzt.