Rechtsprechung / § 6a WeinG 1994

Entscheidungen zu § 6a WeinG 1994

1 Entscheidungen · Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte

  1. BFH, 06.12.2017 – VI R 65/15 Urteil

    Leitsatz 1. Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern …