Rechtsprechung / § 6a WeinG 1994
Entscheidungen zu § 6a WeinG 1994
1 Entscheidungen · Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
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BFH, 06.12.2017 – VI R 65/15
Urteil
Leitsatz 1. Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern …