Rechtsprechung / § 88 WDO 2025

Entscheidungen zu § 88 WDO 2025

1 Entscheidungen · Verhandlungsunfähigkeit oder Abwesenheit der Soldatin oder des Soldaten bei gerichtlichen Disziplinarverfahren

  1. BVerwG, 29.01.2008 – 1 WB 4.07 Beschluss

    Leitsatz - 1. Ein Soldat kann im Wehrbeschwerdeverfahren nur die Aufhebung einer Maßnahme wegen ihrer Rechtswidrigkeit, nicht aber die Aufhebung aus einem bestimmten Grund verlangen. Im Falle der Erledigung der Maßnahme kann er …