Rechtsprechung / § 88 WDO 2025
Entscheidungen zu § 88 WDO 2025
1 Entscheidungen · Verhandlungsunfähigkeit oder Abwesenheit der Soldatin oder des Soldaten bei gerichtlichen Disziplinarverfahren
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BVerwG, 29.01.2008 – 1 WB 4.07
Beschluss
Leitsatz - 1. Ein Soldat kann im Wehrbeschwerdeverfahren nur die Aufhebung einer Maßnahme wegen ihrer Rechtswidrigkeit, nicht aber die Aufhebung aus einem bestimmten Grund verlangen. Im Falle der Erledigung der Maßnahme kann er …