Rechtsprechung / § 30 WDO 2025

Entscheidungen zu § 30 WDO 2025

6 Entscheidungen · Zuständigkeit der oder des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten

  1. BVerwG, 14.03.2024 – 2 WNB 2/23 Beschluss

    Leitsatz Die Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten erlischt nicht nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WDO, wenn er ein Dienstvergehen lediglich als Zeuge wahrgenommen hat.

  2. BVerfG, 26.05.1970 – 1 BvR 83/69, 1 BvR 244/69, 1 BvR 345/69 Beschluss

    Leitsatz 1. Ist über den Antrag eines Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht rechtskräftig entschieden und verweigert der Soldat in dieser Zeit eine von ihm geforderte militärische Dienstleistung, so vers…

  3. BVerwG, 11.04.2024 – 2 WRB 3/23 Beschluss

    Leitsatz 1. § 4 Satz 1 WDO i. V. m. §§ 28, 21 SBG verlangen nicht, dass der Inhalt der Erörterung der Stellungnahme der Vertrauensperson zur beabsichtigten Disziplinarmaßnahme zu protokollieren ist. 2. Die Kommandierung eines Sol…

  4. BVerwG, 01.10.2025 – 2 WD 30.24 Urteil

    Leitsatz Der auf innerer Überzeugung beruhende Widerruf des Diensteides durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu ahnden.

  5. BVerwG, 08.09.2020 – 2 WD 18/19 Urteil

    Leitsatz 1. Der Schutz von Vertrauenspersonen und Soldatenvertretern vor Maßnahmen des gemeinsamen nächsten Disziplinarvorgesetzten nach § 15 Abs. 2, § 62 Abs. 3 Satz 2 SBG kann nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung auf d…

  6. BVerwG, 06.04.2017 – 2 WD 13/16 Urteil