Rechtsprechung / § 104 WDO 2025
Entscheidungen zu § 104 WDO 2025
7 Entscheidungen · Antrag auf gerichtliche Fristsetzung
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BVerwG, 17.03.2026 – 2 WA 2.25
Urteil
Leitsatz Einem Entschädigungsanspruch nach § 94 Abs. 1 Satz 3 WDO i. V. m. § 198 GVG wegen unangemessener Verfahrensverzögerungen zwischen dem Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht und ihrer Zustellung steht…
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BVerwG, 22.01.2026 – 2 WD 39.25
Urteil
Leitsatz 1. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der Soldat auch bei Nachtragsanschuldigungen die Möglichkeit, zur Beschleunigung des Verfahrens eine Fristsetzung des Truppendienstgerichts analog § 104 WDO zu beantragen. 2. …
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BVerwG, 28.05.2025 – 2 WA 4.24
Urteil
Leitsatz 1. § 94 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 WDO ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass die Entschädigungsregelungen nach §§ 198 ff. GVG auf das Vorermittlungsverfahren der Wehrdisziplinaranwaltschaft anwendbar sind. 2. Eine…
- BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 4.26 Beschluss
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BVerwG, 26.11.2025 – 2 WA 7.23
Urteil
Leitsatz Das Absehen von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens kann eine Wiedergutmachung für eine überlange Verfahrensdauer des Vorermittlungsverfahrens im Sinne des § 94 Abs. 1 Satz 3 WDO i. V. m. § 199 Abs. …
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BVerwG, 18.06.2025 – 2 WDB 3.25
Beschluss
Leitsatz Die rechtliche Prüfung von Befehlen bestimmt sich auf der Grundlage einer Ex-ante-Betrachtung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Befehlserteilung und erwarteten Durchführung.
- BVerwG, 28.05.2025 – 2 WDB 4.25 Beschluss