Rechtsprechung / § 109 WDO 2002
Entscheidungen zu § 109 WDO 2002
4 Entscheidungen · Zahlung des Unterhaltsbeitrags
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BVerwG, 03.09.2021 – 2 WDB 4/21
Beschluss
Leitsatz Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist in der Regel auch dann gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 WDO auszusetzen, wenn gegen den Soldaten nur wegen eines Teils des Sachverhalts, der dem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu Gr…
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BVerwG, 17.09.2024 – 2 WD 5/24
Urteil
Leitsatz Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet auch bei einer bloßen Beihilfe zur räuberischen Erpressung die Höchstmaßnahme.
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BVerwG, 09.06.2017 – 2 WDB 4/16
Beschluss
Leitsatz Im Verhältnis zwischen der Entscheidung über die Verhängung der Höchstmaßnahme und der selbständigen Nebenentscheidung nach § 63 Abs. 3 WDO (juris: WDO 2002) ist eine Teilrechtskraft des Urteils möglich.
- Truppendienstgericht Süd, 03.02.2022 – S 8 VL 33/ 21 Urteil