Entscheidungen zu § 22 VermG
5 Entscheidungen · Durchführung der Regelung offener Vermögensfragen
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BVerwG, 09.10.2007 – 8 C 11.06
Urteil
Leitsatz Ist die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte einer Schädigung nach §1 Abs. 6 VermG unterlag, so ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zustän…
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BVerwG, 17.09.1998 – 7 C 6.98
Urteil
Leitsatz Die Gemeinde ist angesichts des ihr gegenüber dem Bund zustehenden Anspruchs auf Aufwendungsersatz nicht berechtigt, die Bereitstellung von Ersatzgrundstücken gemäß § 9 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 VermG mit dem Hi…
- VG Meiningen, 14.03.2012 – 5 K 376/10 Me Urteil
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BVerwG, 24.07.2003 – 7 C 60.02
Urteil
Leitsatz 1. Zu einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines Ablösebetrages nach § 18 Abs. 1 VermG müssen weder der Entschädigungsfonds noch die Bundesrepublik Deutschland als dessen Trägerin beigeladen werden. 2. Der nach § 1 A…
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BVerwG, 12.12.2002 – 7 C 22.02
Urteil
Leitsatz Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückübertragenen Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen.