Rechtsprechung / § 6 UntAbschlG

Entscheidungen zu § 6 UntAbschlG

2 Entscheidungen · Härteregelung

  1. LSG Baden-Württemberg, 12.02.2004 – L 6 V 4505/02 Urteil
  2. BSG, 27.08.1998 – B 9 V 22/97 R Urteil

    Leitsatz Das Unterstützungsabschlußgesetz hat keine neuen Fristen zur Geltendmachung solcher Ansprüche eröffnet, die nach dem Recht der DDR über erweiterte materielle Unterstützung durch Fristablauf bereits ausgeschlossen waren.