Rechtsprechung / § 6 UntAbschlG
Entscheidungen zu § 6 UntAbschlG
2 Entscheidungen · Härteregelung
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2004 – L 6 V 4505/02 Urteil
-
BSG, 27.08.1998 – B 9 V 22/97 R
Urteil
Leitsatz Das Unterstützungsabschlußgesetz hat keine neuen Fristen zur Geltendmachung solcher Ansprüche eröffnet, die nach dem Recht der DDR über erweiterte materielle Unterstützung durch Fristablauf bereits ausgeschlossen waren.