Entscheidungen zu § 2 TrZollG
1 Entscheidungen · Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
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BFH, 09.09.2025 – VII R 39/22
Beschluss
Leitsatz NV: Das Revisionsgericht kann die Auslegung eines Einspruchsschreibens selbst vornehmen, wenn das Finanzgericht dies unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen nicht in Betracht kommen.