Rechtsprechung / § 4 StrReinG NRW

Entscheidungen zu § 4 StrReinG NRW

2 Entscheidungen

  1. OLG Hamm, 17.03.2021 – 11 U 169/20 Beschluss

    Leitsatz Nach § 4 StrReinG NRW kann eine Gemeinde die Verpflichtung zur Reinigung und Winterwartung der Fahrbahnen und Gehwege nur bei einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße auf die Anlieger übertragen.

  2. OLG Hamm, 02.06.2021 – 11 U 93/20 Beschluss

    Leitsatz Eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle kann vorliegen, wenn eine Gehwegpflasterung unter Linden nach einer längeren Trockenperiode bei Nässe - durch das aufweichende, zuckerhaltige Sekret von Blattläusen - derart rutschig…