Rechtsprechung / § 4 StrReinG NRW
Entscheidungen zu § 4 StrReinG NRW
2 Entscheidungen
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OLG Hamm, 17.03.2021 – 11 U 169/20
Beschluss
Leitsatz Nach § 4 StrReinG NRW kann eine Gemeinde die Verpflichtung zur Reinigung und Winterwartung der Fahrbahnen und Gehwege nur bei einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße auf die Anlieger übertragen.
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OLG Hamm, 02.06.2021 – 11 U 93/20
Beschluss
Leitsatz Eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle kann vorliegen, wenn eine Gehwegpflasterung unter Linden nach einer längeren Trockenperiode bei Nässe - durch das aufweichende, zuckerhaltige Sekret von Blattläusen - derart rutschig…