Rechtsprechung / § 28 StVollzG NRW
Entscheidungen zu § 28 StVollzG NRW
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LG Hagen, 08.07.2026 – 62 StVK 35/26 Vollz
Beschluss
Leitsatz Bei der Rechtmäßigkeitskontrolle einer Disziplinarmaßnahme ist das Gericht in der rechtlichen Bewertung des festgestellten Sachverhalts frei. Der Versand eigener Körpersubstanzen stellt keinen Schriftwechsel, sondern ein…