Rechtsprechung / § 39 StPO

Entscheidungen zu § 39 StPO

1 Entscheidungen · (weggefallen)

  1. BGH, 28.10.1954 – 3 StR 466/54

    Leitsatz Die kommissarische Vernehmung eines Zeugen durch den Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt oder einen von ihm beauftragten Kriminalkommissär steht einer richterlichen Vernehmung im Sinne des § 251 Abs 1 StPO gleich.