Rechtsprechung / § 131c StPO

Entscheidungen zu § 131c StPO

5 Entscheidungen · Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen

  1. AG Kehl, 27.07.2017 – 2 Cs 206 Js 21301/16 Beschluss

    Leitsatz Für die Anordnung, Durchführung und Überwachung der Ausschreibung eines Angeklagten zur Aufenthaltsermittlung nach § 131a StPO ist originär die Staatsanwaltschaft zuständig, auch wenn das Verfahren bereits bei Gericht an…

  2. LG Offenburg, 19.03.2018 – 3 Qs 73/17 Beschluss
  3. AG Kehl, 04.10.2017 – 2 Cs 206 Js 21301/16 Beschluss

    Leitsatz Für die Überwachung der Fahndung ist die Behörde zuständig, die die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung nach § 131a Abs. 1 StPO vorgenommen hat. Davon ist die Zuständigkeit für die Prüfung, ob die weiterhin die Vorau…

  4. LG Köln, 19.11.2025 – 113 Qs 76/25 Beschluss
  5. OLG Karlsruhe, 03.09.2018 – 2 VAs 36/18 Beschluss

    Leitsatz Veranlasst die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde eine Öffentlichkeitsfahndung ist hiergegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet.(Rn.8)