Rechtsprechung / § 89b StGB

Entscheidungen zu § 89b StGB

11 Entscheidungen · Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer terroristischen Straftat

  1. BVerfG, 09.12.2022 – 1 BvR 1345/21 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckt Ermittelnden kann den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Das gilt, wenn sie hierdurch kernbereichsrelevante Informationen erlangen. Darüber hinaus kann ihr…

  2. BGH, 15.12.2009 – StB 52/09 Beschluss

    Leitsatz StGB § 129 b Abs. 1 Satz 2 StGB 1. Eine im Ausland außerhalb der Europäischen Union begangene Tat- handlung im Sinne von § 129 b Abs. 1 Satz 1, § 129 Abs. 1, § 129 a Abs. 1 bis 5 StGB kann nicht über § 129 b Abs. 1 Satz …

  3. BGH, 02.07.2012 – 2 BGs 152/12 Beschluss
  4. BVerfG, 28.09.2022 – 1 BvR 2354/13 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG erstreckt sich nicht nur auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder, sondern auch auf die der Länder untereinander. Sie umfasst hingegen nicht d…

  5. BVerfG, 10.11.2020 – 1 BvR 3214/15 Beschluss

    Leitsatz 1. Regelungen, die den Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten ermöglichen, müssen den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen der hypothetischen Datenneuerhebung genügen ("informationelle…

  6. BGH, 27.10.2015 – 3 StR 218/15 Urteil

    Leitsatz Wer sich als Zivilperson in einem ausländischen Staat, auf dessen Gebiet ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und Widerstandsgruppen bzw. terroristischen Organisationen - aber auch unter diesen - ausgetrag…

  7. BGH, 08.05.2014 – 3 StR 243/13 Urteil

    Leitsatz 1. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG. 2. § 89a StGB entspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; dieser gebietet es jedoch, die…

  8. BVerwG, 21.08.2018 – 1 A 16/17 Urteil
  9. BVerwG, 16.01.2018 – 1 VR 12/17 Beschluss
  10. BVerwG, 19.09.2017 – 1 VR 7/17 Beschluss

    Leitsatz Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG kann vorliegen, wenn die Haftbedingungen im Zielstaat der Abschiebung den in Art. 3 EMRK (juris: MRK) verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen widersprechen.

  11. LG Dortmund, 20.10.2017 – 32 KLs-601 Js 9/17-30/17 Urteil