Entscheidungen zu § 290 SGB 6
4 Entscheidungen · Erstattung durch den Träger der Versorgungslast
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BSG, 29.09.1998 – B 4 RA 14/98 R
Urteil
Leitsatz Der Träger der Versorgungslast hat in Bagatellfällen (§ 225 Abs 2 SGB 6) auch dann sofort Beiträge zu zahlen, wenn im Fall der späteren Änderung der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch e…
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BSG, 18.04.2024 – B 5 R 10/22 R
Urteil
Leitsatz Die Rentenversicherungsträger sind ermächtigt, nach rechtskräftiger Abänderung eines Versorgungsausgleichs auch eine Hinterbliebenenrente anzupassen.
- BSG, 14.03.2006 – B 4 RA 8/05 R Urteil
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 – L 16 R 670/19 Urteil