Rechtsprechung / § 151a SGB 6

Entscheidungen zu § 151a SGB 6

1 Entscheidungen · Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt

  1. BSG, 18.04.2024 – B 5 R 10/22 R Urteil

    Leitsatz Die Rentenversicherungsträger sind ermächtigt, nach rechtskräftiger Abänderung eines Versorgungsausgleichs auch eine Hinterbliebenenrente anzupassen.