Entscheidungen zu § 8 SBG 2016
11 Entscheidungen · Geschäftsführung
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BVerwG, 21.11.2019 – 1 WRB 2/18
Beschluss
Leitsatz 1. Zu den Kosten der Tätigkeit der Vertrauensperson, die die Dienststelle zu tragen hat, können auch die Kosten gehören, die der Vertrauensperson durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem vorgerichtlichen Besch…
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BVerwG, 28.06.2012 – 2 WD 34/10
Urteil
Leitsatz 1. Das Verlesungsverbot des § 106 Abs. 2 Satz 4 WDO (juris: WDO 2002) darf nicht durch die Vernehmung der Vernehmungsperson umgangen werden, wenn die Vernehmung ohne Beachtung der im gerichtlichen Disziplinarverfahren ge…
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BVerwG, 18.12.2019 – 1 WRB 5/18
Beschluss
Leitsatz Wendet sich eine Vertrauensperson mit einer vorgerichtlichen Beschwerde gegen die Missachtung ihres disziplinaren Schutzstatus aus § 15 Abs. 2 WDO, kann sie die Übernahme der notwendigen Rechtsanwaltskosten von ihrer Die…
- BVerwG, 03.05.2019 – 1 WNB 3/18 Beschluss
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BVerwG, 21.11.2019 – 1 WRB 3/18
Beschluss
Leitsatz Die Vertrauensperson hat ein mit der Wehrbeschwerde durchsetzbares Recht auf Durchführung der Quartalsbesprechung gemäß § 20 Abs. 4 SBG.
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BVerwG, 03.06.2019 – 1 WNB 4/18
Beschluss
Leitsatz Für das Verständnis der neuen Überwachungsaufgabe der Vertrauenspersonen nach § 19 Abs. 3 Nr. 2 SBG ist auf die entsprechende Rechtsprechung zu § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG zurückzugreifen.
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BVerwG, 08.09.2020 – 2 WD 18/19
Urteil
Leitsatz 1. Der Schutz von Vertrauenspersonen und Soldatenvertretern vor Maßnahmen des gemeinsamen nächsten Disziplinarvorgesetzten nach § 15 Abs. 2, § 62 Abs. 3 Satz 2 SBG kann nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung auf d…
- BVerwG, 26.06.2025 – 1 WB 64.24 Beschluss
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BVerwG, 28.06.2018 – 1 WRB 1/18
Beschluss
Leitsatz 1. Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle ist der Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde. 2. Der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte ist im Verfahren der weiteren Beschwe…
- BVerwG, 16.05.2018 – 1 WNB 4/17 Beschluss
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EGMR, 28.03.2017 – 19600/15
Entscheidung
Leitsatz Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde einstimmig für unzulässig.