Rechtsprechung / § 47 SBG 2016
Entscheidungen zu § 47 SBG 2016
9 Entscheidungen · Nichtöffentlichkeit
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BVerwG, 21.07.2009 – 1 WB 18.08
Beschluss
Leitsatz 1. Im Wahlanfechtungsverfahren nach § 47 SBG gibt es außer den gesetzlich genannten Anfechtungsberechtigten keine weiteren förmlichen Verfahrensbeteiligten. 2. Die ordnungsgemäße Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Si…
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BVerwG, 08.11.2017 – 1 WB 30/16
Beschluss
Leitsatz 1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Die in § 42 Abs. 2 S…
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BVerwG, 21.06.2017 – 1 WDS-VR 5/16
Beschluss
Leitsatz 1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Behauptete Verstöße …
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BVerwG, 09.02.2011 – 1 WB 59/10
Beschluss
Leitsatz Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die notwendige Beiladung sind gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren jedenfalls bei Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung militärischer Dienstposten e…
- BVerwG, 18.08.2009 – 1 WB 51.09 Beschluss
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BVerwG, 27.05.2014 – 1 WB 59/13
Beschluss
Leitsatz § 91 VwGO ist im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht anwendbar.
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BVerwG, 24.03.2014 – 1 WRB 1/14, 1 WRB 2/14, 1 WRB 1/14, 1 WRB 2/14 (1 WRB 2/12, 1 WRB 3/12)
Beschluss
Leitsatz Zur "Erforderlichkeit" (§ 18 Abs. 2 Satz 3 WBO) einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht.
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BVerwG, 24.03.2014 – 1 WRB 1.14
Beschluss
Leitsatz Zur „Erforderlichkeit“ (§ 18 Abs. 2 Satz 3 WBO) einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht.
- BVerwG, 24.06.2008 – 1 WB 43.08 Beschluss