Rechtsprechung / § 42 SBG 2016

Entscheidungen zu § 42 SBG 2016

8 Entscheidungen · Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse

  1. BVerwG, 08.11.2017 – 1 WB 30/16 Beschluss

    Leitsatz 1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Die in § 42 Abs. 2 S…

  2. BVerwG, 21.06.2017 – 1 WDS-VR 5/16 Beschluss

    Leitsatz 1. Für die Einhaltung des bei einem Abberufungsverfahren nach § 42 Abs. 4 Satz 1 SBG (juris: SBG 2016) geltenden Antragsteller-Quorums kommt es auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an. 2. Behauptete Verstöße …

  3. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WRB 1/19 Beschluss

    Leitsatz Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses sind nicht nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SBG erneut wählbar, wenn sie nur wegen der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 1 SBG noch vorübergehend im Amt geblieben sind.

  4. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 55/19 Beschluss

    Leitsatz Verwaltungsvorschriften, die normative Bestimmungen lediglich wiedergeben oder interpretieren, sind keine Grundsatzregelungen, die der Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gemäß § 38 Abs. 3 SBG unterliegen…

  5. BVerwG, 23.11.2022 – 1 WB 21/21 Beschluss

    Leitsatz 1. Die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich mindestens die Entscheidung für ein bestimmtes Fördermodell (Systementscheidung), die Bestimmung des …

  6. BVerwG, 24.02.2022 – 1 WB 33/21 Beschluss

    Leitsatz Will das Bundesministerium der Verteidigung einen für Beamte geltenden Sonderurlaubserlass mit gleichem Inhalt für die Soldaten der Bundeswehr übernehmen, kann darin eine beteiligungspflichtige eigene Grundsatzregelung i…

  7. BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 23/19 Beschluss

    Leitsatz Die "Klarstellung" einer norminterpretierenden Passage einer Zentralen Dienstvorschrift bedarf keiner Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses.

  8. BVerwG, 30.11.2017 – 1 WB 24/16 Beschluss

    Leitsatz Das Recht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses aus § 38 Abs. 3 SBG (juris: SBG 2016), bei Grundsatzregelungen des Bundesministeriums der Verteidigung im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich mitzuwirken,…