Rechtsprechung / § 10 SächsGemO
Entscheidungen zu § 10 SächsGemO
1 Entscheidungen · Rechtsstellung der Einwohner
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BVerwG, 06.04.2005 – 8 CN 1.03
Urteil
Leitsatz Es verstößt nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG, wenn nach der Gemeindeordnung ein Anschluss- und Benutzungszwang nur bei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zulässig ist.