Rechtsprechung / § 14 RsprEinhG
Entscheidungen zu § 14 RsprEinhG
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GmSOGB, 27.09.2010 – GmS-OGB 1/09
Beschluss
Leitsatz Für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung nach § 143 Abs 1 InsO ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben.