Entscheidungen zu § 362 RVO
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BGH, 04.11.1954 – 4 StR 445/54
Leitsatz Der ordnungsmäßig bestellte Geschäftsführer einer Betriebskrankenkasse ist Beamter im Sinne des Strafrechts.
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Leitsatz Der ordnungsmäßig bestellte Geschäftsführer einer Betriebskrankenkasse ist Beamter im Sinne des Strafrechts.