Rechtsprechung / § 12 MuSchG 2018
Entscheidungen zu § 12 MuSchG 2018
9 Entscheidungen · Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
- LSG NRW, 09.04.2026 – L 5 KR 886/22 Urteil
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LAG Baden-Württemberg, 10.08.2021 – 11 SaGa 1/21
Urteil
Leitsatz 1. Will eine Arbeitnehmerin im einstweiligen Verfügungsverfahren erreichen, dass sie wegen ihres Stillens nicht mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt wird, obliegt es ihr, falls der Arbeitgeber ihr Stillen bestreitet un…
- ArbG Karlsruhe, 10.09.2025 – 5 Ca 95/25 Urteil
- SG Frankfurt am Main, 15.09.2023 – S 34 KR 28/21 Urteil
- LAG Köln, 02.12.2025 – 10 SLa 315/24 Urteil
- ArbG Hagen, 11.09.2024 – 2 Ga 22/24 Urteil
- LSG Hessen, 05.06.2025 – L 8 KR 216/24 Urteil
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BAG, 20.08.2024 – 9 AZR 226/23
Urteil
Leitsatz § 24 Satz 2 MuSchG, dem zufolge eine Frau den vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht (vollständig) erhaltenen Urlaub nach Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen kann, steht …
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VG Berlin, 10.03.2026 – 5 L 393/25
Beschluss
Leitsatz 1. Eine Justizvollzugsbeamtin hat keinen im Wege einstweiliger Anordnung durchsetzbaren Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit, wenn sie nicht im Gefangenenaufsichtsdienst, sondern in der Verwaltung …