Entscheidungen zu § 48a LuftVG
2 Entscheidungen · Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer
- OLG Hamm, 19.11.2015 – 27 U 47/15 Beschluss
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OLG Hamm, 22.09.2015 – 27 U 47/15
Beschluss
Leitsatz Gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz haftet auch ein nicht gewerblich tätiger Pilot mit einer Privatpilotenlizenz als Luftfrachtführer für Schäden, die seine vereinbarungsgemäß beförderten Passagiere beim Absturz des Flugzeuges…