Rechtsprechung / § 48a LuftVG

Entscheidungen zu § 48a LuftVG

2 Entscheidungen · Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer

  1. OLG Hamm, 19.11.2015 – 27 U 47/15 Beschluss
  2. OLG Hamm, 22.09.2015 – 27 U 47/15 Beschluss

    Leitsatz Gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz haftet auch ein nicht gewerblich tätiger Pilot mit einer Privatpilotenlizenz als Luftfrachtführer für Schäden, die seine vereinbarungsgemäß beförderten Passagiere beim Absturz des Flugzeuges…