Entscheidungen zu § 121 JGG
2 Entscheidungen · Übergangsvorschrift
- BGH, 10.01.2013 – 1 StR 93/11 Beschluss
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BGH, 11.01.1955 – 1 StR 302/54
Leitsatz Richtet sich die Hauptverhandlung vor einem Jugendgericht ausschliesslich gegen Erwachsene, so ist die Sitzung öffentlich, Die Öffentlichkeit darf nur auf Grund der §§ 171laf£ GVG und nicht für die Verkündung des Urteils…