Rechtsprechung / § 254a InsO

Entscheidungen zu § 254a InsO

8 Entscheidungen · Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

  1. OLG Frankfurt am Main, 07.10.2025 – 20 W 116/25 Beschluss
  2. BGH, 26.11.2019 – II ZB 21/17 Beschluss

    Leitsatz Der Insolvenzverwalter ist auch im Fall der Verwertung der Firma einer Aktiengesellschaft nicht befugt, die Satzung hinsichtlich der Firma zu ändern. Er kann eine Firmenänderung auch nicht außerhalb der Satzung kraft eig…

  3. BGH, 16.02.2017 – IX ZB 103/15 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versagen ist, nicht an seine im Rahmen der Vorprüfung des Insolvenzplans getroffene Entscheidung gebunden. 2. Vereinbarungen…

  4. BGH, 07.05.2015 – IX ZB 75/14 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rec…

  5. BFH, 27.08.2025 – II R 50/21 Urteil

    Leitsatz 1. Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ganz oder teilweise von der…

  6. BFH, 23.10.2018 – VII R 13/17 Urteil

    Leitsatz Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst .

  7. OLG Hamm, 25.01.2023 – 8 U 153/21 Urteil
  8. OLG Frankfurt am Main, 18.01.2018 – 20 W 308/17 Beschluss