Rechtsprechung / § 226 InsO

Entscheidungen zu § 226 InsO

11 Entscheidungen · Gleichbehandlung der Beteiligten

  1. BGH, 03.03.2005 – IX ZB 153/04 Beschluß

    Leitsatz InsO § 250 Nr. 2, § 226 Abs. 3 a) Kauft ein Insolvenzgläubiger oder ein Dritter einzelnen anderen Insolvenz- gläubigern deren Forderungen zu einem Preis ab, der die in einem vorge- legten Insolvenzplan vorgesehene Quote …

  2. BGH, 07.05.2015 – IX ZB 75/14 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rec…

  3. AG Köln, 14.11.2017 – 73 IN 173/15 Beschluss
  4. OLG Frankfurt am Main, 01.10.2013 – 5 U 145/13 Beschluss
  5. LAG Niedersachsen, 01.06.2010 – 11 Sa 1658/09 Urteil
  6. BGH, 07.07.2005 – IX ZB 266/04 Beschluß

    Leitsatz (zu a u. b) BGHR: ja InsO §§ 222, 231 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Nr. 1 a) Im Rahmen eines Insolvenzplans ist die Bildung einer Gruppe, die Gläubiger mit werthaltigen und nicht werthaltigen Absonderungsrechten in sich vereint, g…

  7. BGH, 03.12.2015 – IX ZA 32/14 Beschluss

    Leitsatz Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Re…

  8. BFH, 22.10.2014 – I R 39/13 Urteil

    Leitsatz Die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten Körperschaftsteuerfestsetzung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, der die vom FA angemeldete und im Prüfungst…

  9. BAG, 12.09.2013 – 6 AZR 907/11 Urteil
  10. AG Ludwigshafen am Rhein, 26.01.2021 – 3a IN 139/19 Beschluss
  11. OLG Stuttgart, 09.08.2019 – 4 W 52/19 Beschluss