Entscheidungen zu § 226 InsO
11 Entscheidungen · Gleichbehandlung der Beteiligten
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BGH, 03.03.2005 – IX ZB 153/04
Beschluß
Leitsatz InsO § 250 Nr. 2, § 226 Abs. 3 a) Kauft ein Insolvenzgläubiger oder ein Dritter einzelnen anderen Insolvenz- gläubigern deren Forderungen zu einem Preis ab, der die in einem vorge- legten Insolvenzplan vorgesehene Quote …
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BGH, 07.05.2015 – IX ZB 75/14
Beschluss
Leitsatz 1. Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rec…
- AG Köln, 14.11.2017 – 73 IN 173/15 Beschluss
- OLG Frankfurt am Main, 01.10.2013 – 5 U 145/13 Beschluss
- LAG Niedersachsen, 01.06.2010 – 11 Sa 1658/09 Urteil
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BGH, 07.07.2005 – IX ZB 266/04
Beschluß
Leitsatz (zu a u. b) BGHR: ja InsO §§ 222, 231 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Nr. 1 a) Im Rahmen eines Insolvenzplans ist die Bildung einer Gruppe, die Gläubiger mit werthaltigen und nicht werthaltigen Absonderungsrechten in sich vereint, g…
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BGH, 03.12.2015 – IX ZA 32/14
Beschluss
Leitsatz Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Re…
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BFH, 22.10.2014 – I R 39/13
Urteil
Leitsatz Die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten Körperschaftsteuerfestsetzung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, der die vom FA angemeldete und im Prüfungst…
- BAG, 12.09.2013 – 6 AZR 907/11 Urteil
- AG Ludwigshafen am Rhein, 26.01.2021 – 3a IN 139/19 Beschluss
- OLG Stuttgart, 09.08.2019 – 4 W 52/19 Beschluss