Rechtsprechung / § 7 GrStG 1973

Entscheidungen zu § 7 GrStG 1973

11 Entscheidungen · Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck

  1. FG Hessen, 10.06.2015 – 3 K 3027/10 Urteil
  2. FG Schleswig, 29.01.2014 – 2 K 236/12 Urteil
  3. BFH, 27.09.2017 – II R 14/15 Urteil

    Leitsatz NV: Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befrei…

  4. BFH, 27.11.1991 – II R 100/87 Urteil

    Leitsatz Wird das Grundstück (Gebäude) eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG begünstigten Rechtsträgers auch zu nichtsteuerbegünstigten Zwecken benutzt, ist die Grundsteuerbefreiung gemäß § 8 Abs. 2 GrStG nur zu gewähren, wenn die Nu…

  5. BFH, 26.08.2020 – II R 39/18 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus, in dem sich Nutzer lediglich vorübergehend zu Erholungszwecken aufhalten, kann eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG sein. Der Wohnungsbegriff setzt nicht voraus, dass die Räu…

  6. BFH, 06.12.2017 – II R 26/15 Urteil

    Leitsatz NV: Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutze…

  7. BFH, 27.09.2017 – II R 13/15 Urteil

    Leitsatz 1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer…

  8. BFH, 04.12.2014 – II R 20/14 Urteil

    Leitsatz Eine Wohnung i.S. des § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination ode…

  9. BFH, 16.12.2009 – II R 29/08 Urteil

    Leitsatz Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.

  10. FG Münster, 13.12.2018 – 3 K 34/16 EW Urteil
  11. VG Berlin, 20.04.2012 – 27 A 4.08 Urteil