Entscheidungen zu § 21c GVG
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BGH, 09.10.2002 – 5 StR 42/02
Urteil
Leitsatz StGB §§ 227, 22, 23 Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich.
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Leitsatz StGB §§ 227, 22, 23 Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich.