Rechtsprechung / Art 78 GSortV

Entscheidungen zu Art 78 GSortV

4 Entscheidungen · Beweisaufnahme

  1. EuG, 11.04.2019 – T-765/17 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kiku GmbH trägt die Kosten. Berardis Spielmann Csehi

  2. EuGH, 15.04.2010 – C-38/09 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Herr Schräder trägt die Kosten.

  3. EuGH (GA), Schlussanträge vom 03.12.2009 – C-38/09 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aus den dargelegten Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen; 2. Herrn Schräder die Kosten aufzuerlegen.

  4. EuG, 19.11.2008 – T-187/06 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Siebte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten.