Rechtsprechung / Art 143c GG

Entscheidungen zu Art 143c GG

2 Entscheidungen

  1. BVerwG, 26.04.2007 – 3 A 5.05 Urteil

    Leitsatz Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück. Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund ei…

  2. BVerwG, 26.04.2007 – 3 A 7.05 Urteil

    Leitsatz Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück. Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund ei…