Rechtsprechung / § 4 ForstSchAusglG

Entscheidungen zu § 4 ForstSchAusglG

3 Entscheidungen · Pauschsatz für Betriebsausgaben

  1. BFH, 03.02.2010 – IV R 28/07 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung …

  2. BFH, 03.02.2010 – IV R 27/07 Urteil

    Leitsatz Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung steuerl…

  3. BFH, 25.08.1983 – IV R 193/80 Urteil

    Leitsatz Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz von 90 v. H. nach § 4 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz bezieht sich auf die ordentlichen und die außerordentlichen Holznutzungen.