Rechtsprechung / § 4 ForstSchAusglG
Entscheidungen zu § 4 ForstSchAusglG
3 Entscheidungen · Pauschsatz für Betriebsausgaben
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BFH, 03.02.2010 – IV R 28/07
Urteil
Leitsatz 1. NV: Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung …
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BFH, 03.02.2010 – IV R 27/07
Urteil
Leitsatz Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung steuerl…
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BFH, 25.08.1983 – IV R 193/80
Urteil
Leitsatz Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz von 90 v. H. nach § 4 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz bezieht sich auf die ordentlichen und die außerordentlichen Holznutzungen.