Entscheidungen zu § 368 FamFG
5 Entscheidungen · Auseinandersetzungsplan; Bestätigung
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OLG Schleswig, 09.10.2012 – 3 Wx 7/12
Beschluss
Leitsatz 1. Das Verfahren in Teilungssachen nach den §§ 363ff FamFG kann sowohl in dem die Auseinandersetzung vorbereitenden Verfahren (§ 366 FamFG) als auch im eigentlichen Auseinandersetzungsverfahren (§ 368 FamFG) ausgesetzt w…
- OLG Celle, 30.01.2026 – 20 W 3/26 Beschluss
- BayObLG, 08.08.2025 – 101 VA 62/25 Beschluss
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BGH, 01.10.2015 – V ZB 67/14
Beschluss
Leitsatz Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Urkunds- oder sonstigen Amtstätigkeit des Notars ist weder von einer Beschwerdefrist noch von der Überschreitung eines Beschwerdewerts von 600 € abhängig.
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BGH, 13.05.2015 – V ZB 66/14
Beschluss
Leitsatz Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen.